HANSJÖRG EGER 
 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 
 

DIE BERATUNGS­FELDER
Wir beraten und vertreten Sie in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeits- und Dienstrechts, insbesondere bei Fragen der Mitbestimmung, sei es nach dem BetrVG, dem PersVG oder auch des Dritten Weges, bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, auch für Geschäftsführungen oder leitende und/oder außertarifliche Angestellte, bei der Beratung oder Vertretung während Verhandlungen zu Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Transformationen. 


Individuelles Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Arbeitsverhältnisses wie z.B.:

  • Vertragsgestaltung (Nachweisgesetz)
  • Befristungen
  • Teilzeit, flexible Arbeitszeiten
  • mobiles Arbeiten, Home Office
  • Vergütung, Boni, Leistungsvergütung und Zulagen (equal pay)
  • Stellenbeschreibungen und Bewertungen
  • Versetzung, Umsetzung
  • Fachkräftemangel nebst Fort- und Weiterbildung
  • Zeugnisfragen, Beurteilungen
  • Urlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub, Sabbaticals
  • Kündigungen zur Beendigung oder zur Änderung der Arbeitsbedingungen (Kündigungsschutzklagen)
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung

























Restrukturierung oder Transformationen

Wir unterstützen und beraten bei allen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen, Umwandlungen oder Transformationen wie z.B.

  • Betriebsübergängen nach § 613a BGB
  • Informationsschreiben und Widersprüchen nach § 613a Abs 5 BGB
  • Verhandlung von Interessenausgleichen
  • Verhandlung von Sozialplänen




Mitbestimmung (BetrVG, PersVG, 3. Weg)


  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
  • Personalvertretungsrecht der 16 Bundesländer und des Bundes mit den jeweiligen Besonderheiten
  • Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen nach dem Dritten Weg
  • Verhandlung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Personalentwicklung 
  • betriebliche Vereinbarungen zur Vergütung
  • betriebliche Vereinbarungen zu Arbeitszeitmodellen
  • Hinweisgeberschutz (Whistleblower-RL)
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. Nachweisgesetz)